* Ab 1609 sind uns Aufzeichnungen des Kietzer Lehensschulzen im ältesten der Schöppenbücher erhalten: Der Lehensschulze hatte, im Unterschied zu den übrigen 16 Kietzer Fischern, sein Grundstück als Lehen, ansonsten aber, abgabefrei, dieses Recht konnte er in männlicher Linie weitervererben, nur wenn kein Sohn da war, fiel das Lehensgrundstück an den Landesherren zurück und wurde von diesem neu vergeben. Der Lehensschulze musste dem neuen Landesherren den Lehenseid leisten. Ansonsten war er an die Weisungen des Domänenpächters gebunden. Die Fischereirechte waren genossenschaftlich, sie blieben individuell immer an das Kietzer Grundstück gebunden, auch als manche Kietzerbürger Wiesenbürger wurden.
* 1722 wurde auch das 17. Grundstück, das Lehensschulzen-Gut, erbliches Eigentum seines Inhabers.
* Als 1640 sich die Frankfurter der schwedischen Besatzungsmacht bedienten, um die Lebuser Kietzer als Konkurrenten auszuschalten, begann für die Kietzer eine schwere, rechtlose Zeit. Da die Urkunde von 1510 verloren zu sein schien, ließen sich auch nach Abzug der Schweden die alten Rechte nicht mehr einfordern.
* Mit Eindeichung und Generalseparation im 18. Jahrh. entstanden den Kietzer Fischer neue Probleme: wer hatte das Recht, die durch Eindeichung nun entstandenen "Laken, Lanken und Löcher" zu befischen. De facto waren die Kietz-Lebuser immer mehr der Stadt Lebus zugehörig, formal blieben sie selbständig.
* Dem großen Brand 1803 fiel auch der Kietz zum Opfer, 1806 brachte französische Einquartierung viel Not. 1810 verlor der "Der Kietz vor Lebus" seine Eigenständigkeit und wurde von Stadt Lebus eingemeindet. 1813 enden mit Tode des letzten Lehensschulzen Wolburg (Kietzerstr. 138, heute 18) die Aufzeichnungen.
* 12. 11. 1903 kam es zur Gründung "Der vereinigten Kietzer vor Lebus" unter Vorsitz von Wilhelm Meiners.
* 19.3.1905 konnten "Die vereinigten Kietzer von Lebus" vor Gericht einen großen Erfolg verzeichnen; ihre uralten Rechte wurden von einem Schöffengericht in Frankfurt (Oder) bestätigt. Alle späteren Eingaben und Klagen wurden zurückgewiesen, 1911 bestätigte noch einmal das Reichsgericht die Privilegien der Kietzer.
* Voll Stolz setzten die 17 Lebus-Kietzer nun auf ihren Hausnummernschildern den Vorsatz Kietz hinzu.
* 1945 wurde auch das Ufergelände am Kietz befestigt und umkämpft, die Häuser zu einem erheblichen Teil zerstört, doch obwohl die Oder jetzt Grenzgewässer geworden war, lebte die Oderfischerei wieder auf.
* Heute hat zum großen Teil die Genossenschaft "Schlaube-Fisch" die Fischereirechte auf der Oder von den Kietzern erworben. Die Kietzer selbst haben allerdings das Recht weiter für den eigenen Bedarf zu fischen.
Autor: Manfred Hunger Telefon-Kontakt: 033 604 - 50 49
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